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Verpackungsrichtline
Verpackungsrichtlinie


1. Für Endverbraucher gilt die kostenlose Rücknahme der Umverpackung sowie der Transportverpackung. Sie können diese kostenlos zurückgeben.

2. Für gewerblicher Käufer gilt eine für beiderseitig vertretbare Regelung, die im einzelnen eines gesonderten Vertrages bedarf.

Verpackungsverordnung:

Wir sind Hersteller von Bilderrahmen und Schildern und haben für die Jahre 2012 und 2013 einen Freistellungsvertrag für Verkaufsverpackungen bei folgendem Entsorger geschlossen:

Landbell AG für Rückholsysteme
Rheinstr. 4k-4L
D-55116 Mainz
Tel. 06131/235652-0
Fax: 06131/235652-10

Kunden-Nr. 4109573

Landbell übernimmt die Erfassung und Verwertung der in ihr System nach Maßgabe §2 Abs.3 und 4 eingebrachten Verkaufsverpackungen des Auftraggebers nach den Bestimmungen der VerpackV, so dass insoweit dessen Rücknahme und Verwertungspflichen entfallen. Landebell kann sich bei der Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen.


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